Goethe-Universität führt Eignungstest für Bachelorstudiengang der Psychologie ein
Bei der Studienplatzvergabe im Fach Psychologie für das Wintersemester 2023/24 wird erstmals neben dem Kriterium der Abiturnote das Ergebnis eines Eignungstests verwendet. Gemeinsam mit 20 weiteren Hochschulen bundesweit setzt die Goethe-Universität diese Änderung der Auswahlkriterien für das zulassungsbeschränkte Bachelorstudium der Psychologie um. Anmeldezeitraum für den Eignungstest ist vom 20. Februar bis zum 15 März.
FRANKFURT. Passt
das Psychologiestudium zu mir? Bringe ich die Eigenschaften mit, die das
Studium der Psychologie erfordert? Ein bundesweiter Test ermöglicht
Interessentinnen und Interessenten am Bachelorstudium der Psychologie
neuerdings, ihre Eignung für das Studium zu prüfen. Und Universitäten gibt der
Test ein weiteres Auswahlkriterium für das zulassungsbeschränkte
Psychologiestudium an die Hand. Die Goethe-Universität wird deshalb –
vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien – ab dem Wintersemester 2023/24
in ihrem Auswahlverfahren das Ergebnis des bundesweiten Studieneignungstests BaPsy-DGPs
berücksichtigen. In einem Pilotverfahren hatten Universitäten in Berlin und
Baden-Württemberg 2022 Eignungstests verwendet. Nun ziehen – gemeinsam mit der
Goethe-Universität – weitere Hochschulen nach: Bundesweit planen nun 20
Universitäten, die Zulassung in einer Kombination von Eignungstest und
Abiturnote zu ermitteln.
Der von der „Deutschen Gesellschaft für Psychologie“ entwickelte
Test prüft Fähigkeiten, die für das Psychologiestudium wichtig sind. Dazu
gehören beispielsweise schlussfolgerndes Denken und psychologisches
Verständnis, aber auch Fähigkeiten und Begeisterung für Fächer wie Biologie und
Mathematik. Wie stark das Testergebnis als Auswahlkriterium bei der Bewerbung
gewichtet wird, entscheidet die jeweilige Universität. Die Goethe-Universität
verrechnet die Abiturnote und die Leistung beim Auswahltest mit einer
Gewichtung von 55 Prozent für die Abiturnote und 45 Prozent für die Leistung im
Test.
Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung
für eine Zulassung dar. Es wird jedoch allen Studieninteressierten dringend
empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, da sonst keine Auswahlpunkte für die
Testleistung erreicht werden können und dies die Chancen auf einen Studienplatz
deutlich reduziert.
Keinen Nutzen aus einer Teilnahme ziehen Bewerbungen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten und Zweitstudienbewerbungen (dies betrifft Personen, die bereits einen grundständigen Studiengang in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben); für sie gelten andere Auswahlkriterien.
Die Anmeldung zum Test ist vom 20. Februar 2023 bis einschließlich 15. März 2023 möglich unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de. Testtermine sind der 20. Mai und 21. Mai 2023, die Testorte werden in Kürze mitgeteilt. Testsprache ist deutsch.
Weitere Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr enthält die
Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de.
Weitere Informationen
Dr.
Stephan Braun
Studienreferent
und Studienfachberatung Psychologie
Institut
für Psychologie
Goethe-Universität
Frankfurt
braun@psych.uni-frankfurt.de
Telefonnummer: 069/798-35305
Redaktion: Pia Barth, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, Büro für
PR & Kommunikation, Telefon 069 798-12481, Fax 069 798-763-12531, p.barth@em.uni-frankfurt.de