Interdisziplinäre Vorlesungsreihe stellt das Aufgabenfeld moderner Rechtsmedizin vor
Verkehrsdelikte unter Alkohol, Vaterschaftstests, spektakuläre Todesfälle – das Arbeitsfeld der Rechtsmediziner ist riesig. Was unterscheidet Rechtsmediziner von Pathologen? Und warum muss ihr Team interdisziplinär besetzt sein? Die Vortragsreihe gibt Auskunft über Basisthemen und neuere Forschungserkenntnisse der Rechtsmedizin.
FRANKFURT.
Plötzlicher Herztod, häusliche Gewalt, spektakuläre Todesfälle – die
Vortragsreihe „Interdisziplinäre Rechtsmedizin“ erklärt, warum das Fach nicht
nur mit Recht und Medizin zu tun hat. Denn um Vaterschaftstests erfolgreich
durchzuführen, DNA-Spuren bei Kriminalfällen richtig zu diagnostizieren und
Todesursachen zu klären, braucht es interdisziplinäre Teams – Mediziner,
Pharmazeuten, Molekularbiologen, Botaniker, Chemiker, Physiker und Juristen
arbeiten bei der Lösung von Fällen eng zusammen. Und sie brauchen ihrerseits
noch die Expertise weiterer Disziplinen – etwa der Psychologie,
Sozialwissenschaft, Zahnmedizin und Archäologie.
Die Vortragsreihe „Interdisziplinäre Rechtsmedizin“ stellt das
breite Aufgabenfeld der Rechtsmedizin vor, berichtet vom neuesten Stand der
Forschung – und klärt interessierte Laien über Mythen auf, die in Krimiserien
über das Metier produziert werden.
Die
Vorlesungsreihe „Interdisziplinäre Rechtsmedizin“ beginnt
am 17.
Oktober 2023, um 18:15 Uhr
mit dem Vortrag
Tot ist tot. Oder nicht? Thanatologie – die Lehre vom Tod und seinen
Erscheinungen
von Prof. Dr Marcel A. Verhoff und Dr. Lena Lutz, beide Goethe-Universität.
Die
Vorträge finden statt jeweils dienstags am Universitätsklinikum Frankfurt,
Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt am Main, Hörsaal 22-2.
Die Vorlesungsreihe behandelt die Basisthemen der Rechtsmedizin:
von Leichenöffnungen zur Klärung der Todesursache über toxische Analysen und
Abstammungstests bis hin zur DNA-Diagnostik an Spuren. Dabei spielen auch die
Schwerpunkte der Frankfurter Rechtsmedizin eine Rolle: etwa die forensische
Osteologie, also die Untersuchung und Beurteilung aufgefundener Knochen; ebenso
die Entomologie, deren Frankfurter Expertise bundesweit und darüber hinaus
gefragt ist - sie bestimmt das Alter von Insekten, die auf Leichen gefunden
werden, um Hinweise auf den Todeszeitraum zu erhalten; und schließlich die
DNA-Analyse beim plötzlichen Herztod: Wenn Autopsie und toxikologische Analysen
keine Todesursache erkennen lassen, kann die „molekulare Autopsie“, also die genetische
Analyse von Blutproben eines Toten auf ein angeborenes Risiko für den
plötzlichen Herztod hinweisen.
Diese Erkenntnis hilft wiederum den Lebenden: Nahe Verwandte eines
am plötzlichen Herztod Verstorbenen können sich auf den Gendefekt untersuchen
und gegebenenfalls medikamentös behandeln lassen.
Im Verlauf der neuen Vortragsreihe werden nicht nur einzelne
Themen der Rechtsmedizin behandelt, sondern auch ihr Zusammenspiel bei
Fallanalysen aufgerollt: Begleitet wird ein Fall mit allen beteiligten
Expertinnen und Experten in einem ersten Schritt vom Tatort, der
Spurensicherung bis hin zur Obduktion; im zweiten Teil wird dann die Vernehmung
über die Anklage, die Hauptverhandlung bis zum Urteil verfolgt. Das Ende der
Vortragsreihe bildet das Thema „Rechtsmedizin in den Medien“, voraussichtlich
mit einem prominenten Vertreter der Zunft.
Die Vorträge im Einzelnen:
17. Oktober
Prof. Dr. Marcel A. Verhoff, Dr. Lena Lutz
Tot ist tot. Oder nicht? Thanatologie – die Lehre vom Tod und
seinen Erscheinungen
24. Oktober
PD Dr. Mattias Kettner, Dr. Constantin Lux
Wenn Leichen sprechen: Was Leichenschau und Obduktion über die
Todesursache verraten
31. Oktober
Prof. Dr. Marcel A. Verhoff, Prof. Dr. Constanze Nieß
„Das war doch nur ein harmloser Sturz“! Häusliche Gewalt und
Kindesmisshandlung – die klinische Rechtsmedizin als Beweismittel
7. November
Prof. Dr. Marcel A. Verhoff, Prof. Dr. Constanze Nieß
Wenn nur noch Knochen übrig sind – forensische Anthropologie und
Osteologie
14. November
Prof. Dr. Richard Zehner
Möglichkeiten und Grenzen der forensischen DNA-Analyse
21. November
Prof. Dr. Stefan Tönnes, PD Dr. Alexander Paulke
Zwischen Rausch und tödlicher Vergiftung: Nachweis und Beurteilung
in der Forensischen Toxikologie
28. November
Prof. Dr. Marcel A. Verhoff, Prof. Silke Kauferstein
Von den Toten für die Lebenden: Wie Obduktionen Leben retten, u.a.
am Beispiel des plötzlichen Kindstodes und der Herzgenetik (Molekulare
Autopsie)
5. Dezember
Prof. Dr. Markus Parzeller, Dr. Natascha Kern
Der vergessene Tupfer nach einem medizinischen Eingriff - (K)ein
Behandlungsfehler?!
12. Dezember
Prof. Dr. Marcel A. Verhoff
Betrunken von einem Glas Sekt? Alkohol, unser „täglich Brot“
19. Dezember
Prof. Dr. Marcel A. Verhoff
„Der Strom kommt aus der Steckdose“, „der Ertrinkende reißt immer
die Arme hoch“ – Stromtod und Tod im Wasser
16. Januar 2024
Prof. Dr. Marcel A. Verhoff, Dr. Constantin Lux
Die Verletzungen lesen – Formen der Gewalt; Schuss
23. Januar
Prof. Dr. Marcel A. Verhoff, PD Dr. Mattias Kettner
Interdisziplinärer Fall Teil I: Tatort, Spurensicherung,
Blutspuren, Obduktion
30. Januar
Prof. Dr. Marcel A. Verhoff, PD Dr. Mattias Kettner
Interdisziplinärer Fall Teil II: Vernehmung, Anklage,
Hauptverhandlung, Urteil
6. Februar
Prof. Dr. Marcel A. Verhoff
Dichtung und Wahrheit – Rechtsmedizin in den Medien
Veranstaltet wird die Vorlesungsreihe vom Institut für
Rechtsmedizin der Goethe-Universität.
Weitere Informationen
Prof.
Dr. Marcel A. Verhoff
Direktion - Institut für Rechtsmedizin
Goethe-Universität
Telefon: +49 69 6301-7553 (Sekretariat)
E-Mail : anna.mueller@em.uni-frankfurt.de