Vor dem Auslandsaufenthalt: Absprache Learning Agreement
Zur Anerkennung von Studienleistungen, die Sie im Zuge Ihres Auslandsaufenthaltes an einer Partneruniversität oder anderen Forschungseinrichtung erbracht haben, müssen Sie diese vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit der/dem jeweiligen Ansprechpartner*in absprechen (s.u.). Ihre Kursauswahl an der Partneruniversität sollte im sog. Learning Agreement (LA) dokumentiert werden. Bei Austauschsprogrammen wie Erasmus+ ist dies verpflichtend. Die Absprache ist natürlich erst nach der Zusage des jeweiligen Austauschplatzes sinnvoll!
Nach dem Auslandsaufenthalt: Anerkennung der erbrachten Studienleistungen Bitte klären Sie mit der/dem jeweiligen Ansprechpartner*in welche Leistungsnachweise zur Anerkennung vorgelegt werden müssen.
Ansprechpartner*in zur Erstellung des Learning Agreements und der Anerkennung der Studienleistungen:
Bachelor Biowissenschaften und Lehramt (L3, L2, L5) |
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- Anerkennung der Leistungen nach Rückkehr |
Prof. Dr. Paul Dierkes, AP: Dr. Anna Wittekindt,Weitere Informationen | |
Master Physical Biology of Cells and Cell Interactions (PBioC) |
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Master Interdisciplinary Neurosciences |
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Master Molekulare Biowissenschaften |
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Master Ökologie und Evolution |
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Master Umweltwissenschaften |
Prof. Dr. Jörg Oehlmann |
FB15 - Auslandsbeauftragte
Koordination internationaler Austausch
Dr. Karen Hahn
Biologicum, Campus Riedberg
Gebäudeteil D, 1. Stock, Raum 1.417
Max-von-Laue-Straße 13
60438 Frankfurt am Main
T +49 69 798 42247
E international@bio.uni-frankfurt.de
Sprechzeiten
nach Vereinbarung