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Jun 6 2012
12:25

Internationale Konferenz thematisiert „Proportionality in Theory and Practice“ am 14. und 15. Juni 2012 an der Goethe-Universität

Verhältnismäßigkeit


FRANKFURT. Man solle das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, heißt es, und auch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. So etwas sei unverhältnismäßig. Doch was intuitiv einleuchtet, kann bei genauerem Hinsehen grundsätzliche Fragen aufwerfen. Was bedeutet das eigentlich, verhältnismäßig? Um das Prinzip und den Begriff der Verhältnismäßigkeit, auch Proportionalität, geht es bei der englischsprachigen Konferenz „Proportionality in Theory and Practice – Interdisciplinary and International Perspectives” am 14. und 15. Juni 2012 auf dem Campus Westend der Goethe-Universität. Im Fokus stehen die moralphilosophische, politische und verfassungsrechtliche Dimension des Begriffes. Hinzu kommen Fragen zur Proportionalität, die sich aus dem Strafrecht, der Medizin, der Ästhetik und der Architektur ergeben.

Organisiert wird die Konferenz von drei international anerkannten Experten: Rainer Forst ist Professor für Politische Theorie und Philosophie an der Goethe-Universität und Co-Sprecher des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“. Michel Rosenfeld kommt von der Cardozo Law School in New York, wo er Professor für Menschenrechte ist und Direktor eines Programms für globale und vergleichende Verfassungstheorie. Bernhard Schlink, emeritierter Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Berliner Humboldt-Universität, zählt zu den renommiertesten deutschen Juristen. Einer seiner Schwerpunkte betrifft die Verhältnismäßigkeit im Verfassungsvergleich. Über Fachkreise hinaus bekannt wurde er durch seine Kriminalromane und vor allem durch den Weltbestseller „Der Vorleser“.

Die drei Wissenschaftler hatten schon den ersten Teil der Konferenz organisiert. Er fand im September 2011 an der Cardozo Law School in New York statt und widmete sich der Proportionalität aus philosophischer, verwaltungs- und verfassungsrechtlicher Sicht wie auch in Bezug auf wirtschaftliche und militärische Fragen. Die aktuelle Frankfurter Konferenz wird unterstützt vom Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ und der Kolleg-Forschergruppe „Justitia Amplificata“, beides Einrichtungen an der Goethe-Universität.

Seit Aristoteles ist das Konzept der Proportionalität von zentraler Bedeutung für das Verständnis von Gerechtigkeit und Gleichheit. „Verhältnismäßigkeit“ umfasst dabei ganz allgemein die zu unterscheidenden Gesichtspunkte der Angemessenheit und der Ausgewogenheit: Handelt es sich erstens um eine geeignete, angemessene und erforderliche Maßnahme zum Erfolg? Stehen die mit einer Maßnahme verbundenen Kosten zweitens in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem erzielten Zweck, und wie können dabei widerstreitende Interessen oder Werte ausreichend berücksichtigt werden?

Der Grundsatz der Proportionalität nimmt eine besondere Stellung in Philosophie und Recht, insbesondere im Verfassungs- und Strafrecht ein, spielt aber auch in vielen anderen Bereichen eine Rolle: In der Medizin wird die Entscheidung, wer Anspruch auf Transplantationsorgane oder lebensverlängernde Maßnahmen hat, unter Gesichtspunkten der Proportionalität getroffen. Auch in der Kunst und der Architektur findet das Kriterium der Verhältnismäßigkeit als ästhetischer Bewertungsmaßstab Anwendung.

Die Konferenz widmet sich dem Begriff der Proportionalität in interdisziplinärer und vergleichender Perspektive. Wird der Begriff in den unterschiedlichen Forschungsfeldern und Fachdisziplinen in ähnlicher Weise definiert? Oder beinhaltet er eine Vielzahl ganz verschiedener Prinzipien und Verwendungsweisen? Wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit innerhalb einer Fachdisziplin kulturübergreifend und international gleich verstanden, oder erhält er je nach Verwendungskontext unterschiedliche Bedeutungen?

Programm: www.normativeorders.net/proportionality

Informationen: Peter Siller, Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“, Tel.: (069) 798-22015, peter.siller@normativeorders.net, www.normativeorders.net, www.justitia-amplificata.de