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Sonstige

Nov 24 2014
16:56

Weiterbeschäftigung studentischer Hilfskräfte in der Universitätsbibliothek stand nie in Frage

Richtigstellung der AStA Pressemitteilung zu studentischen Hilfskräften an der UB

FRANKFURT. In einer Pressemitteilung vom Freitag, den 21. November unter dem Titel „Adieu studentische Hilfskräfte der Universitätsbibliothek!“ behauptet der AStA der Goethe-Universität, die Universitätsbibliothek (UB) würde Stellen, die bisher von studentischen Hilfskräften wahrgenommen werden, an einen externen Dienstleister outsourcen. Dadurch wären viele studentische Arbeitsplätze in Gefahr. Outsourcing würde an der Goethe-Universität „inflationär“ angewendet.

Hierzu stellt die UB-Leitung fest: Die erhobenen Vorwürfe entbehren jeder Grundlage. Von einer massenhaften Kündigung oder gar Beleidigungen und Bedrohungen von Hilfskräften, wie in der AStA-PM behauptet, kann keine Rede sein. Vielmehr wurden sämtliche Verträge mit Hilfskräften, die an der UB im Bereich Lesesäle der Zentralbibliothek beschäftigt waren und die weiterbeschäftigt werden wollten, für den Zeitraum 1.10.14 bis 31.3.15 verlängert.

Geändert wurde nur der Einsatz für diejenigen Hilfskräfte, die bisher in den Spätdiensten sowie an Wochenenden an der Durchgangskontrolle zu den Lesesälen der UB-Zentrale in Bockenheim eingesetzt waren. Die Tätigkeit in diesem Dienst war von den studentischen Hilfskräften selbst als nicht adäquat empfunden worden und wurde deshalb mehrfach kritisiert. Diese Dienste übernahmen ab Mitte November Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, der für universitäre Einrichtungen in Bockenheim tätig ist. Doch auch diese studentischen Mitarbeiter werden nun im Bereich der Asien-Bibliothek weiterbeschäftigt. Die Arbeitszeiten blieben dabei für die Hilfskräfte unverändert.

Auch der Vorwurf, es gebe Unstimmigkeiten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, muss entschieden zurückgewiesen werden: Vielmehr erfolgt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Vorliegen eines Attests ab dem ersten Tag der Erkrankung. Die UB verhält sich hierbei im Einklang mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen und den auf der Homepage der GU befindlichen Richtlinien zur Beschäftigung von Hilfskräften. Dies gilt im Übrigen auch für die in der Pressemitteilung kritisierte Anwendung der Urlaubsregelung.