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Nov 28 2013
11:04

Schleyer-Nixdorf-Symposium an der Goethe-Universität: Klares Bekenntnis zu mündigen Universitäten in Deutschland

„Die autonome Universität – ein Erfolgsmodell?“

FRANKFURT. Vor dem Hintergrund eines schärfer werdenden internationalen Wettbewerbs um die „besten Köpfe“ in Forschung und Lehre haben die Teilnehmer des heutigen Symposiums der Hanns Martin Schleyer- und Heinz Nixdorf Stiftung auf die Notwendigkeit autonomer Universitäten hingewiesen und aktuelle Tendenzen kritisiert, diese Freiheiten wieder zurückzunehmen. „Das ist der einzige Weg, um nicht von den USA, Asien, insbesondere den aufstrebenden Tigerstaaten, bei der Ausbildung qualifizierter Fachkräfte sowie der Innovations- und Erneuerungskraft in der Wissenschaft abgehängt zu werden“, sagte Prof. Werner Müller-Esterl, der Präsident der Goethe-Universität in Frankfurt; diese ist seit 2008 autonome Stiftungsuniversität.

In den vergangenen 15 Jahren haben Bund und Länder vielen ihrer Hochschulen weitgehende Befugnisse eingeräumt; etwa bei Berufungen, der Einrichtung und Schließung von Studiengängen, der Dienstherren- und Bauherreneigenschaft, der Erschließung neuer Einnahmequellen oder auch neuer Organisationsmodelle in Management und Verwaltung. Besonders mutig gingen Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mit jeweils eigenen Hochschulfreiheitsgesetzen voran. Die Erfahrung lehrt: Sobald die Politik institutionelle Autonomie gewährt, entwickelt sich daraus mehr Qualität für Forschung und Lehre, insbesondere praktikable Lösungen zur Bewältigung erheblich steigender Studierendenzahlen, bessere und international sichtbarere Forschungsleistung, nicht zuletzt eine höhere Elastizität in schwierigen Haushaltslagen sowie insgesamt mehr Eigenverantwortung und Partizipation in die Universität hinein.

Das alles sind Kennzeichen autonomer Universitäten in Deutschland aber auch in anderen Ländern wie den USA und Großbritannien. Daran muss aus Sicht der Symposiums-Teilnehmer unbedingt festgehalten werden, um die Universitäten weiter zukunftsfähig zu machen. Als kontrapoduktiv werden deshalb aktuelle Tendenzen in einigen Ländern wahrgenommen, hier das Rad wieder zurückdrehen zu wollen; so etwa in NRW, wo das Land gegenwärtig Freiheiten beim Personal und den Finanzen zurücknehmen will; in Bayern, wo das Berufungsrecht zur Disposition steht, oder in Schleswig-Holstein, wo das Land Alleinstellungsmerkmale forschungsstarker Universitäten wie das Promotionsrecht auch auf praxisorientierte Fachhochschulen übertragen will. „Es kann nicht sein, dass Fortschritte, die binnen weniger Jahre auf Grundlage von mehr institutioneller Freiheit für Universitäten erreicht wurden, jetzt wieder zurückgenommen werden“, sagte Werner Müller-Esterl.